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Hier finden Sie einen Überblick über die Leistungen unseres Einwohnermeldeamtes. Für Fragen stehen Ihnen Herr Schwarten und Frau Splettstößer gern zur Verfügung.

  • Informationen zum Personalausweis sowie zu Kinder- und Reisepässen finden Sie weiter unten.

Anmeldung

Sie benötigen

Bearbeitungsdauer

sofort

Gebühr

keine

Abmeldung*

Sie benötigen

  • Personalausweis/Pass
  • zukünftige Anschrift (gilt nur bei Wegzug ins Ausland oder Abmeldung einer Nebenwohnung)

Bearbeitungsdauer

  • persönlich: sofort
  • schriftlich: 2 – 3 Tage

Gebühr

keine

Ummeldung

Sie benötigen

  • Personalausweis

Bearbeitungsdauer

sofort

Gebühr

keine

* Bei einem Wegzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist keine Abmeldung erforderlich, wenn es sich um die alleinige Wohnung oder Hauptwohnung handelt.

Auskunftssperre

wegen Gefahr für Leben, Gesundheit, pers. Freiheit oder ähnlicher Belange gem. § 27 Abs. 7 LMG

Sie benötigen

  • schriftlicher Antrag (formlos)
  • Nachweise (Polizeiprotokolle, Gerichtsurteile, Atteste o. Ä.)

Bearbeitungsdauer

ca. eine Woche

Gebühr

keine

Melderegisterauskunft

Jeder kann über eine dritte Person auf Antrag eine Melderegisterauskunft erhalten.
Hierbei handelt es sich um die einfache Melderegisterauskunft oder die erweiterte Melderegisterauskunft.

Eine Onlineauskunft erlangen:

  • 16,00 Euro für Melderegisterauskünfte mit größerem Verwaltungsaufwand

Einfache Melderegisterauskunft

Wenn eine Person oder eine private Stelle zu einer anderen Person Auskunft verlangt, darf die Meldebehörde nach § 44 Absatz 1 oder § 49 Bundesmeldegesetz (BMG) nur Auskunft über folgende Daten einzelner bestimmter Personen erteilen:

  • Familienname,
  • Vornamen,
  • Doktorgrad und
  • derzeitige Anschriften sowie,
  • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.

Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft im schriftlichen Verfahren nach § 44 Absatz 1 BMG ist nur zulässig, wenn

  1. die Identität der Person, über die eine Auskunft begehrt wird, auf Grund der in der Anfrage mitgeteilten Angaben über den Familiennamen, den früheren Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine Anschrift eindeutig festgestellt werden kann, und
  2. die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden, es sei denn, die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck ausdrücklich eingewilligt.

Die einfache Melderegisterauskunft kann auch im automatisierten Verfahren nach § 49 BMG erteilt werden. Die Auskünfte dürfen nur erteilt werden, wenn

  1. die Antragstellerin oder der Antragsteller die betroffene Person sowohl mit Familienname oder früheren Namen und mindestens einem Vornamen sowie mit zwei weiteren auf Grund von § 3 Absatz 1 BMG, ausgenommen die Nummern 1 bis 4, 7, 10 und 11, gespeicherten Daten bezeichnet hat und
  2. die Identität der betroffenen Person durch einen automatisierten Abgleich der im Antrag angegebenen Daten mit den im Melderegister gespeicherten Daten der betroffenen Person eindeutig festgestellt worden ist.
  • 12,00 Euro für eine einfache Melderegisterauskunft (schriftliche oder persönliche Anfrage),
  • 13,00 Euro für eine einfache Melderegisterauskunft (schriftliche oder persönliche Anfrage) für gewerbliche Zwecke,

Erweiterte Melderegisterauskunft

Wird ein berechtigtes Interesse an einer Auskunftserteilung glaubhaft gemacht, darf die Meldebehörde eine erweiterte Melderegisterauskunft zu einer Person erteilen, die zusätzlich folgende Daten enthält:

  • Tag und Ort der Geburt, bei Geburt im Ausland auch den Staat,
  • frühere Vor- und Familiennamen,
  • Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht),
  • Staatsangehörigkeiten,
  • frühere Anschriften,
  • Tag des Ein- und Auszugs,
  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift der gesetzlichen Vertreter,
  • Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners,
  • Sterbetag und -ort.

Die Meldebehörde hat die betroffene Person über die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft unter Angabe des Datenempfängers unverzüglich zu unterrichten; dies gilt nicht, wenn der Datenempfänger ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht hat, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen.

Bei erweiterten Melderegisterauskünften ist das berechtigte Interesse für die Auskunftserteilung glaubhaft zu machen.

  • 14,00 Euro für erweiterte Melderegisterauskünfte.

Hinweise zu den Kosten & Gebühren

Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind beziehungsweise sich den vom Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.

Eine Melderegisterauskunft an Behörden ist gebührenfrei. Für Privatpersonen (dazu zählen auch Banken, Versicherungen usw.) ist sie gebührenpflichtig.

Beglaubigung

(z. B. eines Schulzeugnisses)

Sie benötigen

  • Originalschriftstück sowie entsprechende Kopie.
  • Fotokopien können auch durch das Amt angefertigt werden.
    (Bis zu 50 Kopien beträgt die Gebühr 0,50 € pro Kopie. Ab der 51. Kopie beträgt die Gebühr 0,15 € je Kopie)

Achtung: Personenstandsurkunden dürfen nicht beglaubigt werden. Zuständig ist in diesem Falle das jeweilige Standesamt

Bearbeitungsdauer

je nach Umfang bis zu drei Tage

Gebühr

  • Die ersten drei Beglaubigungen von Zeugniskopien von Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz in den Amtsgemeinden zum Zwecke von Bewerbungen sind gebührenfrei!
  • Kopien sind davon ausgeschlossen.
  • Beglaubigungen für jede angefangene Seite 1,50 €, mind. jedoch 2,50 €.
  • Für Rentenzwecke ist die Beglaubigung kostenfrei!

Meldebescheinigungen

Sie benötigen

Personalausweis/Pass

Bearbeitungsdauer

persönlich: sofort

Gebühr

  • 6,00 €
  • gebührenfrei für Rentenzwecke

Ausnahmegenehmigung

Sie benötigen

Personalausweis/Pass

Bearbeitungsdauer

sofort

Gebühr

20,00 €

Ausstellung Fischerschein

Sie benötigen

Personalausweis/Pass
Prüfungszeugnis

Bearbeitungsdauer

sofort

Gebühr

  • 10,00 € (Schein)
  • 10,00 € (Abgabemarke)

Fischereiabgabemarke

Bearbeitungsdauer

sofort

Gebühr

10,00 €

Führerschein-Neuerteilung

Sie benötigen

  • Personalausweis/Pass und
  • die vom Kreis Plön, Führerscheinstelle, geforderten Unterlagen.

Bearbeitungsdauer

ca. 1 Tag, dann Weiterleitung an den Kreis Plön

Gebühr

5,10 €

Informationen

Sie benötigen

  • Personalausweis/Pass
  • Bei Belegart O Verwendungszweck, Aktenzeichen und Anschrift der Behörde.

Bearbeitungsdauer

  • Antragsaufnahme sofort,
  • Bearbeitungszeit beim Bundeszentralregister ca. 2 Wochen

Gebühr

13,00 €

Online beantragen:

Personalausweis

Sie benötigen

  • alter Personalausweis
  • (Pass, Kinderausweis),
  • Geburts- oder Heiratsurkunde
  • 1 neues Passfoto mit hellem Hintergrund nach den strengen Kriterien für Passbilder bei Beantragung von Reisepässen.
  • Bei Personen unter 16 Jahren Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten.

Bearbeitungsdauer

ca. 3 bis 4 Wochen

Gebühr

  • 22,80 € für Antragsteller unter 24 Jahren
  • 37,00 € für Antragsteller ab 24 Jahren

vorläufiger Personalausweis

Sie benötigen

  • alter Personalausweis
  • (Pass, Kinderausweis),
  • Geburts- oder Heiratsurkunde
  • 1 neues Passfoto mit hellem Hintergrund nach den strengen Kriterien für Passbilder bei Beantragung von Reisepässen.
  • Evtl. Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsnachweis

Bearbeitungszeit

sofort
(der Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist nur in Verbindung mit der Beantragung eines endgültigen Personalausweises möglich)

Gebühr

10,00 €

Reisepass

Sie benötigen

  • Personalausweis/alter Reisepass
  • (Kinderausweis)
  • Geburts- oder Heiratsurkunde
  • 1 Passbild nach den strengen Kriterien für Passbilder bei Beantragung von Reisepässen.
  • Bei Personen unter 18 Jahren Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten.

Bearbeitungsdauer

  • ca. 3 bis 4 Wochen
    (Expressreisepass Bei Antragstellung montags bis freitags bis 12:00 Uhr Erteilung innerhalb von 72 Stunden nach Antragstellung. Bitte sprechen Sie vorher mit dem Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes!)

Gebühr

  • 37,50 € für Antragsteller unter 24 Jahren
  • 70,00 € für Antragsteller
  • ab 24 Jahren bei einem Reisepass mit 48 Seiten erhöht sich die Gebühr um 22,00 €
  • bei einem Reisepass im Expressverfahren erhöht sich die Gebühr um 32,00 €

vorläufiger Reisepass

Sie benötigen

  • Personalausweis/alter Reisepass
  • (Kinderausweis),
  • Geburts- oder Heiratsurkunde
  • 1 Passbild nach den strengen Kriterien der Passbilder für Reisepässe.
  • Bei Personen unter 18 Jahren Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten.

Bearbeitungszeit

sofort
(Die Ausstellung erfolgt nur in Ausnahmefällen!Vorher ist ein Expressreisepass zu beantragen.)

Gebühr

26,00 €
(maschinenlesbar)

Hinweis:

Es ist zwingend erforderlich, die benötigten Unterlagen vollständig vorzulegen. Anderenfalls ist eine Antragstellung nicht möglich!

Informationen zum auslaufenden Kinderreisepass:

Kinderreisepässe dürfen ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Im Feld befindliche Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden und laufen dann aus.
Als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. Werden Reisen auch außerhalb der EU (auch: Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind – wie auch die Eltern – einen regulären Reisepass.

Informationen

Sie benötigen

Personalausweis/Pass

Bearbeitungsdauer

  • persönlich: sofort
  • schriftlich: 2 – 3 Tage

Gebühr

keine

Antrag

Sie benötigen

Antragskarte vom Einwohnermeldeamt

Bearbeitungsdauer

ca. 1 Woche

Gebühr

keine

Dienststelle Plön

Herr Schwarten
Heinrich-Rieper-Straße 8
24306 Plön

Fon: 0 45 22 / 74 71 - 45
Fax: 0 45 22 / 74 71 - 33

E-Mail: info[at]amt-gps.de

Mo08:00 - 12:00 Uhr
Di08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Migeschlossen
Do08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Fr08:00 - 12:00 Uhr

oder nach Vereinbarung

Dienststelle Hutzfeld

Frau Splettstößer
Hauptstraße 2
23715 Bosau, Ortsteil Hutzfeld

Fon: 0 45 27 / 99 71 - 11
Fax: 0 45 27 / 99 71 - 29

E-Mail: info[at]amt-gps.de

Mo08:00 - 12:00 Uhr
Di08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags geschlossen
Migeschlossen
Do08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Fr08:00 - 12:00 Uhr

oder nach Vereinbarung

Amtsverwaltung

Standort Plön

Kontakt

Heinrich-Rieper-Str. 8
24306 Plön

Fon: +49 (0) 45 22 / 74 71 - 0

Öffnungszeiten

Mo, Di, Do, Fr
08:00 - 12:00  Uhr

Di und Do
14:00 - 16:00 Uhr

Standort Hutzfeld

Kontakt

Hauptstr. 2
23715 Bosau, OT Hutzfeld

Fon: +49 (0) 45 27 / 99 71 - 0

Öffnungszeiten

Mo, Di, Do, Fr
08:00 - 12:00 Uhr

Do
14:00 - 18:00 Uhr

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