Der Amtsausschuss besteht nach der Amtsordnung S-H aus den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden.
Gemeinden über 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner entsenden weitere Mitglieder.
Der Amtsausschuss wählt aus seiner Mitte den Amtsvorsteher sowie zwei Stellvertreter.